Die Deutschland-Karte zeigt die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für alleinlebende SGB-II-Leistungsbeziehende in Euro in 344 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten zum 31. Dezember 2023. Die Werte sind nach deren Höhe einer von sechs Gruppen zugeteilt, jede Gruppe ist durch eine Farbe gekennzeichnet. Auf der Karte kann man so erkennen, in welche Gruppe die jeweilige Region fällt. Das sich daraus ergebende Bild zeigt, dass in den Ballungszentren die Werte höher sind als in den strukturschwächeren Regionen. Die Werte stammen aus eigenen Berechnungen auf Basis einer Erhebung des IAB im Rahmen der Bürgergeld-Evaluierung. und Es liegen Daten von insgesamt 76,3 Million Personen vor. Herausgeber der Grafik ist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Leistungsberechtigten gemeinsam von Bund und Kommunen übernommen, soweit sie angemessen sind. Liegen die Kosten darüber, zahlt das Amt in der Regel nur den Höchstbetrag. Hierfür gelten Richtwerte, die von den Kommunen vor Ort festgelegt werden. Der landesdurchschnittliche Richtwert für die Bruttokaltmiete lag für alleinlebende Personen in der Grundsicherung Ende 2023 bei 460 Euro im Monat.

In den Ballungszentren sind die Werte mit 600 Euro und mehr vergleichsweise hoch. Spitzenreiter ist der Landkreis München, wo der durchschnittliche Richtwert bei 836 Euro lag. Die Stadt München folgt an zweiter Stelle mit durchschnittlich 781 Euro. Auch in Köln und Stuttgart lagen die Werte mit 651 und 638 Euro deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Die hohen Richtwerte in den Ballungszentren spiegeln letztlich die dort vorherrschende Wohnungsknappheit wider. Denn erfolgreiche Unternehmen in diesen Regionen werben Arbeitskräfte aus anderen Regionen an, was die Nachfrage nach Wohnraum steigert. Der Zuzug treibt auch die Mieten für einfache Wohnungen nach oben.

In strukturschwächeren Gegenden wie dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und dem Vogtlandkreis lagen die Richtwerte hingegen weit unter dem bundesweiten Durchschnitt (257 Euro bzw. 269 Euro). In vielen dieser Kreise ist die Bevölkerung in den letzten Jahren und Jahrzehnten zurückgegangen – ein Trend, der sich auch in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels fortsetzen dürfte. Dadurch sinkt die Konkurrenz um Wohnraum, was die dortigen Mieten auf ein niedriges Niveau drückt.

Die hier dargestellten Unterschiede in den Richtwerten haben wichtige Implikationen für eine etwaige Neugestaltung von Grundsicherung und Wohngeld. Denn das jetzige System schafft Fehlanreize: Bei einem Wechsel aus der Grundsicherung in eine reguläre Beschäftigung werden die Wohnkosten nicht mehr vollständig übernommen – mit der möglichen Folge, dass Betroffene in den Ballungszentren trotz Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kaum mehr Geld zur Verfügung haben als vorher.  Ein reformiertes System wäre idealerweise so austariert, dass sich die Aufnahme einer Arbeit stets finanziell lohnt – unabhängig vom örtlichen Mietniveau (für eine detailliertere Analyse lesen Sie einen 2023 im IAB-Forum erschienen Beitrag von Andreas Mense.)

Autor

Andreas Mense

 

DOI: 10.48720/IAB.FOO.GA.20260709.01